Sicher auf dem Fahrrad
Hast du ein verkehrssicheres Fahrrad?
 |
 |
Quelle:
Allgäuer Zeitung
26.07.2005 |
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer
- Kind auf dem Gepäckträger:
- freihändig fahren:
- Mängel am benutzten Fahrrad:
- Ohne Klingel oder Lampe:
- keine funktionstüchtige Bremse:
- bei Dunkelheit ohne Licht:
- mit Kopfhörer fahren:
- mit dem Handy telefonieren
|
5 €
5 €
10 €
10 €
10 €
10 €
10 €
25 € |
Achtung: Höheres Bußgeld bei Beteiligung an Unfällen!
Straftaten
- Fahrradfahren
ohne
Ausfallerscheinungen ab 1,6 Promille
- Fahrradfahren
mit
Ausfallerscheinungen
ab 0,3 Promille
(Mit einem Entzug des
Führerscheins ist zu rechnen)
Kinder und Radfahren
Für Kinder gelten folgende Regeln:
- bis zum vollendeten achten Lebensjahr
muss
der Gehweg benutzt werden.
- von 8 bis 10 Jahren gilt die Entscheidung für
eine Radweg-
bzw.
Fahrbahnbenutzung nur, wenn die Kinder sicher auf dem Rad sind oder
unter Aufsicht Erwachsener stehen.
- ab dem 10. Lebensjahr gelten die gleichen Regeln wie
für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Unerlässlich für die Sicherheit der Kinder sind
Fahrradhelme. Die Benutzung kann schwere Kopfverletzungen verhindern. Zudem
sind bunte Helme besser sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer.