Wenn nicht, dann kann es ganz schön teuer werden:

 
Sicher auf dem Fahrrad


Hast du ein verkehrssicheres Fahrrad?



Quelle:
Allgäuer Zeitung
26.07.2005

 

 

 

 

 

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer

  • Kind auf dem Gepäckträger:
  • freihändig fahren:
  • Mängel am benutzten Fahrrad:
  • Ohne Klingel oder Lampe:
  • keine funktionstüchtige Bremse:
  • bei Dunkelheit ohne Licht: 
  • mit Kopfhörer fahren:
  • mit dem Handy telefonieren
  5 €
  5 €
10 €
10 €
10 €
10 €
10 €

25 €

Achtung: Höheres Bußgeld bei Beteiligung an Unfällen!

 
Straftaten
 
Kinder und Radfahren
Für Kinder gelten folgende Regeln:

Unerlässlich für die Sicherheit der Kinder sind Fahrradhelme. Die Benutzung kann schwere Kopfverletzungen verhindern. Zudem sind bunte Helme besser sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer.