Allgemeine Hausordnung

Liebe Schülerin, lieber Schüler!

Damit du dich an deiner Schule wohlfühlst, ist es nötig, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Diese sind in der Hausordnung niedergeschrieben.

      Umgang miteinander       Umgang mit Eigentum
  • Ich verhalte mich freundlich, rücksichtsvoll, ehrlich, hilfsbereit und fair anderen gegenüber.
  • Ich verzichte auf jede Art von Schimpfwörtern, Beleidigungen und Gewalt.
  • Ich achte das Eigentum des anderen.
  • Ich behandle Unterrichtsmaterialien und Schulbücher schonend.
  • Ich gehe vernünftig mit der Einrichtung um.
  • Ich bemühe mich um Sauberkeit in Zimmern und im gesamten Schulhaus.
  • Ich schone die Außenanlagen und die Anpflanzungen.

STOPP


Achteck: Gewalt
Belästigungen
Missachtung von Anordnungen
Verlassen des Grundstücks
Zu spät kommen
Unterrichtsfremde Gegenstände
Verschmutzungen
Kaugummi kauen
Beschädigung
Spucken
Rauchen
Alkohol
Drogen







Bei Verstoß gegen die Hausordnung werden entsprechende Ordnungsmaßnahmen verhängt.

Handyverbot

In Art. 56 des Bay. EUG (Bay. Unterrichts– und Erziehungsgesetz) Abs. 5 ist im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schüler geregelt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien ( z. B. MP3 Player, Diskman, Walkman) ausgeschaltet sein müssen.
Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos, pornographische oder andere menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, ist die örtliche Polizei zu verständigen
Ebenso ist es untersagt mit dem Handy ohne die Einwilligung der betreffenden Person während des Unterrichts, in den Pausen oder auf dem gesamten Schulgelände Bilder oder Tonaufnahmen  zu erstellen oder diese sogar ins Internet zu stellen. (Datenschutz, Recht auf das eigene Bild)
Gerade in solchen Fällen wird Anzeige erstattet.
Auf Grundlage des oben genannten Artikels haben Lehrkräfte die rechtliche Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung ein Handy oder sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einzubehalten.
Ein einbehaltenes Handy wird nur an die Eltern zurückgegeben.

Regelung an unserer Schule:
Kinder können in notwendigen Fällen jederzeit im Sekretariat,  bzw. in der Schulleitung die Eltern telefonisch informieren, bzw. Lehrkräfte können dies von einem der Schultelefone aus tun. Ein Handy ist also in der Schule
nicht nötig.

Johann-Puppert-Schule ist rauchfrei

Ebenso möchten wir auf Grund negativer Erfahrungen nochmals auf das strikte Rauchverbot an öffentlichen Schulen hinweisen. Der Artikel 80 Abs. 5 BayEUG (Bay. Erziehungs- und Unterrichtsgesetzt) lautet:
"Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt."

Dieses Rauchverbot gilt für alle Personen, sobald sie das Schulgelände betreten, also für Schüler, Lehrkräfte, Eltern und sonstige Besucher. Besondere Bedeutung für den Erfolg der rauchfreien Schule kommt aber auch den Eltern zu.
Die Schulleitung bittet daher auch alle Eltern, mit gutem Beispiel voranzugehen und auf dem gesamten Schulgelände nicht mehr zu rauchen.

Krankheitsfall

Falls Ihr Kind wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen kann, entschuldigen Sie es bitte bis spätestens 8 Uhr telefonisch unter der Nummer: 09571-8039.
Für schriftliche Entschuldigungen gibt es Vordrucke bei der Klassenleitung. Fehlt Ihr Kind am Nachmittag bei plötzlicher Erkrankung rufen Sie bitte auch in diesem Fall an