Liebe
Schülerin, lieber Schüler!
Damit du dich an deiner Schule wohlfühlst, ist es nötig, dass sich alle an bestimmte Regeln halten. Diese sind in der Hausordnung niedergeschrieben.
| Umgang miteinander | Umgang mit Eigentum |
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Handyverbot
In Art. 56 des Bay. EUG (Bay. Unterrichts– und Erziehungsgesetz) Abs. 5
ist im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
geregelt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände
Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien ( z. B. MP3 Player,
Diskman, Walkman)
ausgeschaltet sein müssen.
Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos,
pornographische oder andere menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder
angeschaut werden, ist die
örtliche
Polizei zu verständigen
Ebenso ist es untersagt mit dem Handy ohne die Einwilligung
der betreffenden Person während des Unterrichts, in den Pausen oder auf dem
gesamten
Schulgelände
Bilder oder Tonaufnahmen
zu erstellen
oder diese sogar ins Internet zu stellen.
(Datenschutz, Recht auf das eigene Bild)
Gerade in
solchen Fällen wird Anzeige erstattet.
Auf Grundlage des oben genannten
Artikels haben Lehrkräfte die rechtliche
Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung ein Handy oder sonstiges digitales
Speichermedium vorübergehend
einzubehalten.
Ein
einbehaltenes Handy wird nur an die Eltern zurückgegeben.
Johann-Puppert-Schule ist rauchfrei
Ebenso möchten wir auf Grund negativer Erfahrungen nochmals
auf das strikte Rauchverbot an öffentlichen Schulen hinweisen. Der Artikel 80
Abs. 5 BayEUG (Bay. Erziehungs- und Unterrichtsgesetzt) lautet:
"Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt."
Dieses Rauchverbot gilt für alle Personen, sobald sie das Schulgelände betreten,
also für Schüler, Lehrkräfte, Eltern und sonstige Besucher. Besondere Bedeutung
für den Erfolg der rauchfreien Schule kommt aber auch den Eltern zu.
Die Schulleitung bittet daher auch alle Eltern, mit gutem Beispiel voranzugehen
und auf dem gesamten Schulgelände nicht mehr zu rauchen.
Krankheitsfall
Falls Ihr Kind wegen Krankheit den Unterricht nicht
besuchen kann, entschuldigen Sie es bitte bis spätestens 8 Uhr telefonisch unter
der Nummer: 09571-8039.
Für schriftliche Entschuldigungen gibt es Vordrucke bei der Klassenleitung.
Fehlt Ihr Kind am Nachmittag bei plötzlicher Erkrankung rufen