Ordnung ist das halbe Leben!
Notwendiges Arbeitsmaterialien, wie Hefte, Bücher, Stifte und Mappen müssen jeden Tag mitgebracht werden. Packe deinen Schulranzen jeden Tag neu. Dies sollte idealerweise direkt im Anschluss an die Hausaufgaben geschehen. Ordnung halten ist wichtig!

Frei-Zeit

Abwechslungsreiche Aktivitäten nach der Schule sind notwendig. Ausreichend Freiraum für Hobbys und Freundschaften tragen zur Ausgeglichenheit bei und sind für die Persönlichkeitsbildung wichtig. 
Der Fernseher ist ein wichtiges und wertvolles Medien. Doch ein sinnloser Konsum ist schädlich. Setzen Sie sich mit diesem Medium auseinander. Vereinbaren Sie "TV-Zeiten", die auch eingehalten werden. Suchen dir die Sendungen gezielt aus.

Gefährliches Rollerfahren
Etliche unserer Grundschüler kommen mit sogenannten City-Rollern in die Schule. Gerade in den ersten beidenJahrgangsstufen sind die Schüler aber oft überfordert mit dem Ausbalancieren der großen Schultasche auf dem Rücken und dem Sportbeutel am Lenker. So kommt es häufig zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es gab auch schon Unfälle mit ernsthaften Verletzungen. Deshalb unsere dringende Bitte: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind ggf. ohne Roller, dafür aber sicher zur Schule kommt.

Auch Nachmittagsunterricht ist Pflichtunterricht
Legen Sie bitte Ihre Arzttermine so, dass Ihre Kinder regelmäßig den Unterricht am Vormittag oder am Nachmittag besuchen können. Schauen Sie besonders genau hin, wenn “Wehwehchen“ in der Mittagszeit auftauchen und entschuldigen Sie Ihr Kind nicht leichtfertig vom Nachmittagsunterricht!

Schule - rauchfreie und handyfreie Zone
Unterstützen Sie bitte auch weiterhin mit dem eigenen guten Vorbilddas Erziehungsanliegen der Schule und tragen Sie mit bei zur Umsetzung der jeweiligen Gestzesgrundlagen. Denken Sie daran und vermitteln Sie Ihren Kindern:
Auf dem gesamten Schulgelände darf nicht geraucht werden, auch nicht in der unterrichtsfreien Zeit. Handys dürfen mit in die Schule gebracht werden, müssen aber zuverlässig ausgeschaltet sein. 
Die Corona Warn– App darf benutzt werden! Andere Funktionen des Handys sind nur mit Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft für einen abgesprochenen Zeitraum verwendet werden!
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer unerlaubt das Handy benutzt, dem wird es weggenommen. Eltern können dann nach Rücksprache mit der Lehrkraft das Handy persönlich von der Schulleitung abholen.

Nehmen Sie an Elternabenden teil
Elternabende dienen dazu, den Kontakt zwischen Elternhaus und Schule zu pflegen und die Zusammenarbeit zu fördern. Sie sind wichtig für alle. Für die Kinder, denn sie merken, dass Schule etwas Wichtiges ist, was auch die Eltern interessiert. Für die Eltern, denn sie erfahren dabei viel über ihr Kind. Für die Lehrer, denn sie lernen ein Kind noch besser kennen, wenn sie auch die Eltern kennen. 
Jede Lehrkraft hält wöchentlich eine Sprechstunde ab. Nutzen Sie diese Sprechstunde zu einem persönlichen Gespräch. Melden Sie sich bitte rechtzeitig an. 

Hausaufgaben sind die Brücke zwischen Schule und Elternhaus. 
Das Anfertigen der Hausaufgaben gehört zu den Pflichten jedes Schülers. Oft ist eine Kontrolle durch die Eltern notwendig. Hausaufgaben helfen den Unterrichtsstoff zu wiederholen und anzuwenden. Die Aufgaben bieten Grundlage für den kommenden Unterricht und zeigt Lehrer und Schüler den aktuellen Leistungsstand.

Unterstützung gemäß dem „Bildungspaket“
Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Zum Bildungspaket gehören unter anderem folgende Teilleistungen, die auf Antrag gewährt werden:

  • Mittagessenszuschuss für Kinder in schulischen Einrichtungen;
  • Nachhilfe für Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.
  • Voraussetzung ist, dass die Lehrkräfte den Bedarf mittels eines eigenen Formblatts bestätigen;
  • Teilnahme an schulischen Tagesausflügen/mehrtägigen Ausflügen;
  • Schulbedarf, wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen;

Ansprechpartner für teilhabeberechtigte Eltern ist in der Regel das Jobcenter in Lichtenfels, nicht die Schule. - Quelle und Informationen: www.bildungspaket.bmas.de/.
Zuständig ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II die Agentur für Arbeit, in allen anderen Fällen das Landratsamt.

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